Raus aus Öl und Gas Förderungen 2022

Sanierungsoffensive 2021/2022

Raus aus Öl und Gas Bundes- und Landesförderung für Heizkesseltausch
Montag, 21. Februar 2022

Bis zu 10.500 Euro Förderung für Heizkesseltausch!

„Raus aus Öl und Gas“

Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2022 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

Bund: Bis zu 7500 Euro Förderung!

Für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ und die Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen für Private und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „raus aus Öl“ reserviert.

Mit Stand 21.02.2022 wurden bereits 23.693 Förderungsanträge und darüber hinaus 10.199 Registrierungen gestellt. Es stehen noch 533,5 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung.

Die Online-Antragstellung ist solange möglich, wie Budget vorhanden ist.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Kommunalkredit Public Consulting GmbH informieren auf den jeweiligen Webseiten über weitere Details zur Förderung.

NÖ: Bis zu 3000 Euro für Heizkesseltausch!

Landesförderung verlängert bis Ende 2022: Gefördert wird der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden.

Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z. B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,–.

Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenners durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-.

Diese Maßnahme wird bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bei fertiggestellten Reihenhäusern gefördert.

Diese Förderung kann zusätzlich zur Bundesförderung (Raus aus dem Öl-Bonus) in Anspruch genommen werden und läuft vorerst bis 31. Dezember 2022!

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